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   VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05   

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https://dejure.org/2005,45379
VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05 (https://dejure.org/2005,45379)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.08.2005 - 1 F 7/05 (https://dejure.org/2005,45379)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. August 2005 - 1 F 7/05 (https://dejure.org/2005,45379)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 27.07.1994 - 7 N 93.2294
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Ist die Verhältnismäßigkeit der konkreten schulorganisatorischen Regelung gewahrt, tritt das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde hinter die schulorganisatorischen Ziele des Schulordnungsgesetzes zurück, vgl. VGH München, Urteil vom 27.07.1994 - 7 N 93.2294 -, BayVBl. 1994, 690.

    Eine deren Unverhältnismäßigkeit begründende Verletzung der Finanzhoheit der Gemeinde kommt nur dann in Betracht, wenn sie infolge der zusätzlichen Belastungen ihre sonstigen Angelegenheiten nicht mehr angemessen oder in erforderlichem Mindestmaß erfüllen könnte, vgl. VGH München, Urteil vom 27.07.1994 - 7 N 93.2294 -, BayVBl. 1994, 690.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Der am 04.08.2005 bei Gericht eingegangene Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer am 03.08.2005 eingegangenen Klage - 1 K 72/05 - gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners vom 04.07.2005 ist nicht begründet.

    Der von der anwaltlich vertretenen Antragstellerin am 04.08.2005 gestellte einstweilige Rechtsschutzantrag, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der am 03.08.2005 eingegangenen Klage - 1 K 72/05 - wiederherzustellen, geht daher hinsichtlich der Zusammenlegung der Grundschulen Dilsburg, Eiweiler und Salbach ins Leere.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2003 - 15 B 1185/03

    Auflösung einer Hauptschule

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Ist ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr gewährleistet und liegen die tatsächlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 SchoG nicht vor, muss die Schulaufsichtsbehörde im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 2 SchoG tätig werden, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2003-15 B 1185/03 -, NVwZ-RR 2004, 131.
  • VGH Bayern, 22.06.1994 - 7 N 91.2593
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Als allein ausschlaggebend zu berücksichtigen sind aber nur außergewöhnliche, den Rahmen der Leistungsfähigkeit sprengende und daher nicht mehr zumutbare Belastungen, vgl. VGH München, Urteil vom 22.06.1994 - 7 N 91.2593 -, BayVBl 1994, 693 = SPE 750 Nr. 13.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62

    Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf die Errichtung einer Volksschule

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Bei Organisationsmaßnahmen, wie der Errichtung von Schulen, wäre es mit der in Art. 7 Abs. 1 GG festgelegten staatlichen Schulaufsicht schwerlich vereinbar, wenn diese Aufsicht bei der Errichtung von Schulen auf eine Rechtskontrolle beschränkt und ansonsten der Gemeinde überlassen wäre, vgl. BVerwG, Urteile vom 31.01.1964 -VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38 = SPE 228 Nr. 1; und vom 02.07.1965 - VII C 47.64 -, DVBl. 1966, 33.
  • VerfGH Saarland, 10.01.1994 - Lv 2/92

    Übertragung der Schulträgerschaft an Gymnasien; Vorrang des Verfassungsrechts

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Soweit die Antragstellerin sich insbesondere auf eine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts mit Blick auf ihre Finanzausstattung beruft, ist eine solche durch die streitige gesetzliche Regelung entsprechend der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes ausgeschlossen, vgl. dessen Urteil vom 10.01.1994 - Lv2/92 -, NVwZ-RR 1995, 153 = SPE 754 Nr. 5:.
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Die staatlichen Herrschaftsrechte auf dem Gebiet des Schulrechts genießen den Vorrang und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde muss demgegenüber zurücktreten, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1966 - VII C 141.65 -, DVBl. 1966, 866.
  • BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Bei Organisationsmaßnahmen, wie der Errichtung von Schulen, wäre es mit der in Art. 7 Abs. 1 GG festgelegten staatlichen Schulaufsicht schwerlich vereinbar, wenn diese Aufsicht bei der Errichtung von Schulen auf eine Rechtskontrolle beschränkt und ansonsten der Gemeinde überlassen wäre, vgl. BVerwG, Urteile vom 31.01.1964 -VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38 = SPE 228 Nr. 1; und vom 02.07.1965 - VII C 47.64 -, DVBl. 1966, 33.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 15 A 1484/89

    Fortführung einer Hauptschule; Soziale und kulturelle Entwicklung

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Diese Bedeutung muss zugleich entscheidend sein; der darin ausgedrückte hohe Anforderungsgrad ist - negativ abgegrenzt - jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn die der Schule insoweit zufallenden Aufgaben von einer anderen Schule der Gemeinde übernommen werden können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.03.1991 -15 A 1484/89 -, DVBl. 91, 778 = SPE 132 Nr. 44.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 NB 2.93
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 7/05
    Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 7 Abs. 1 GG einerseits und Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG andererseits orientiert sich an der gebotenen Gewichtung und Abwägung der Belange aller Beteiligten sowohl diejenigen der Schüler und ihrer Eltern sowie der Gemeinde einerseits als auch diejenigen des für das staatliche Schulwesen verantwortlichen Landes andererseits und Wahrung des Grundsatzes der Erforderlichkeit, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.1994 - 6 NB 2.93 -, SPE 750 Nr. 12 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 116.
  • VG Saarlouis, 16.11.2006 - 1 K 66/05

    Zusammenlegung zweier Grundschulen durch die Schulaufsichtsbehörde innerhalb

    So kann es sachgerecht sein, eine dauerhafte Dependance in einem benachbarten Ortsteil zu belassen, wie es etwa in den den Beschlüssen der Kammer vom 26.08.2005 - 1 F 11/05 - und vom 30.08.2005 - 1 F 7/05 - zu Grunde liegenden Fällen geschehen ist.
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